Feinstaubplakette
Die Feinstaubplakette wurde im Zuge der Feinstaubverordnung, die seit dem 01. März 2007 gültig ist, entwickelt. Die Feinstaubverordnung ist eine Verordnung zum Erlass und zur Änderung von Vorschriften über die Kennzeichnung emissionsarmer Kraftfahrzeuge. Gemäß dieser Feinstaubverordnung gelten in Zonen mit hohem Emissionsausstoß seit dem 01. März 2007 Fahrverbote für Fahrzeuge, die sehr viele Schadstoffe ausstoßen.
Feinstaubplakette - Farben: Rot - Gelb - Grün
Die Menge des Schadstoffausstoßes wird durch bestimmte Feinstaubplaketten gekennzeichnet. Alte Fahrzeuge, von denen eine sehr hohe Schadstoffbelastung ausgeht, erhalten überhaupt keine Feinstaubplakette. Die Farbe einer Feinstaubplakette kann rot, gelb oder grün sein, wobei Grün für einen geringen Schadstoffausstoß steht und Rot entsprechend für einen hohen Schadstoffausstoß. Bisher besteht keine Pflicht, das Fahrzeug zu kennzeichnen, jedoch wird man dann in den sogenannten Umweltzonen Probleme bekommen. Unter Umweltzonen versteht man Zonen oder auch Städte, die besonders durch Feinstaub belastet sind. Hier dürfen keine Kraftfahrzeuge einfahren, um die Feinstaubbelastung zu reduzieren.
Feinstaubplakette - Erlaubnis für die Umweltzonen
Fahrzeuge, die eine Feinstaubplakette tragen, können eventuell dennoch in diese Umweltzonen einfahren. Dieses ist durch neue Verkehrszeichen geregelt. Ein quadratisches Verkehrszeichen mit einem roten Kreis und der Aufschrift Umweltzone besagt, dass hier keine Fahrzeuge einfahren dürfen. Durch ein zusätzliches Verkehrszeichen mit den Farben der Feinstaubplaketten wird das Fahrverbot für manche Fahrzeuge aufgehoben. Diese zusätzlichen Verkehrszeichen sind rechteckig. Das Verkehrszeichen mit einem grünen Kreis, der einen weißen Querbalken trägt und der Unterschrift „frei“ besagt, dass alle Fahrzeuge mit einer grünen Feinstaubplakette in die Umweltzone einfahren dürfen. Dasselbe gilt für die Verkehrszeichen mit grünen und gelben Kreisen oder für Verkehrszeichen mit allen 3 Farben.
Feinstaubplakette - In welchen Ständen benötigt man sie?
In der Stadt Hannover beispielsweise dürfen derzeit noch Fahrzeuge mit einer grünen, gelben oder roten Feinstaubplakette in die Umweltzone einfahren. Dies soll sich aber in naher Zukunft ändern, sodass irgendwann nur noch Fahrzeuge mit einer grünen Feinstaubplakette in die Umweltzone einfahren dürfen. Bei den anderen Umweltzonen wird es sicher nicht anders aussehen, sodass es für Halter von Fahrzeugen mit einer gelben oder roten Feinstaubplakette immer schwieriger sein wird, ihr eigentliches Ziel auf direktem Wege zu erreichen. Umweltzonen wurden unter anderem bereits in folgenden Städten bzw. Teilen davon errichtet: Berlin, Köln, Hannover, Stuttgart, Duisburg und Düsseldorf. Viele weitere Umweltzonen sind in Planung.
Feinstaubplakette - Umweltzonen
Wer sich genau über bereits bestehende und geplante Umweltzonen informieren möchte, kann dies auf der Webseite des Umweltbundesamtes tun. Gerade jetzt zur Urlaubszeit ist es sicher sinnvoll, die bestehenden Umweltzonen zu kennen, damit man eventuell vor Urlaubsantritt noch eine Feinstaubplakette erwerben oder die Reiseroute entsprechend fernab der Umweltzonen planen kann. Da bisher nur 12 Umweltzonen existieren, ist es noch relativ einfach, diese geschickt zu umfahren. In den nächsten Jahren wird sich dies zunehmend ändern und es wird spätestens dann an der Zeit, eine Plakette zu erwerben oder sein Fahrzeug nachrüsten zu lassen.
Feinstaubplakette - Einführung der Feinstaubplakette
Zu der Einführung der Feinstaubplakette kam es durch die EU-Luftqualitätsrichtlinie von 1999. Nach dieser Richtlinie soll die Feinstaubbelastung gesenkt werden, da der Feinstaub für zahlreiche vorzeitige Todesfälle verantwortlich gemacht wird. In Deutschland ist die Feinstaubbelastung in vielen Städten viel zu hoch. Weiterhin in durch das zu hohe Kraftfahrzeugaufkommen in diesen Städten auch die Belastung durch andere Stoffe wie Schwefeldioxid, Kohlenmonoxid, Stickstoffdioxid, Benzol und Ozon zu hoch. Besonders verantwortlich sind hierfür Benziner ohne geregelten Katalysator sowie Dieselfahrzeuge ohne Rußpartikelfilter.
Feinstaubplakette und die Feinstaubverordnung
Durch die Feinstaubverordnung und der damit verbundenen Errichtung von Umweltzonen soll diese Belastung drastisch reduziert und die Luftqualität verbessert werden. Über den Sinn und Unsinn der Feinstaubplakette scheiden sich die Geister. Die Errichtung von Umweltzonen bringt nämlich nicht nur Vorteile mit sich. Für Personen, die in den Umweltzonen leben und die kein Fahrzeug besitzen, welches sich mit einem G-Kat nachrüsten lässt, kommen erhebliche Kosten zu, da sie zwangsläufig ein neues Fahrzeug kaufen müssen oder künftig auf öffentliche Verkehrsmittel angewiesen sein werden. Die Gegner der Umweltzonen sehen auch das Problem in hohen Kosten für die gesamte Wirtschaft, da ja überall neuen Verkehrsschilder aufgestellt werden müssen und viele Fahrzeuge umgerüstet und mit einer entsprechenden Feinstaubplakette ausgestattet werden müssen. Zudem haben Berechnungen ergeben, dass die Feinstaubbelastung durch die Errichtung von Umweltzonen nur geringfügig abnimmt.
Feinstaubplakette - Feinstaubbelastung
Die eigentliche Ursache der Feinstaubbelastung wird dann auch nur verlagert, denn die Fahrzeuge, die keine Feinstaubplakette besitzen, müssen die Umweltzonen umfahren und sorgen dann auf diesen Strecken für eine höhere Belastung. Somit ist im Endeffekt damit nichts gewonnen. Da die Anzahl der Umweltzonen immer mehr zunimmt, wird auch das Fahren auf Deutschlands Straßen immer mehr behindert, denn für Fahrzeuge, die nicht mit einer Feinstaubplakette ausgestattet sind, ist das Führen des Fahrzeugs in einer Umweltzone untersagt. Wie soll man da in den Urlaub kommen?
Feinstaubplakette ist für Vielfahrer notwendig
Auch für Personen, die beruflich viel unterwegs sind, ist ein Fahren ohne Feinstaubplakette kaum mehr denkbar. Bisher gilt zwar kein Zwang, das Fahrzeug mit einer Feinstaubplakette auszurüsten, da man sich aber ungehindert auf den Straßen bewegen möchte, ist der Erwerb einer Feinstaubplakette unumgänglich. Die Feinstaubplakette selbst ist dabei das geringste Problem, denn sie ist gegen ein Entgelt von 5 Euro erhältlich. Kaufen kann man die Feinstaubplakette bei den Zulassungsstellen, aber auch bei technischen Diensten wie TÜV oder Dekra und bei Werkstätten, die berechtigt sind, eine Abgasuntersuchung durchzuführen.
Feinstaubplakette - Kauf einer Feinstaubplakette
Wer eine Feinstaubplakette erwerben möchte, muss hierzu entweder den Fahrzeugbrief oder den Fahrzeugschein oder eine entsprechende Zulassungsbescheinigung vorlegen. Wie bereits erwähnt, ist der Erwerb einer Feinstaubplakette jedoch das geringere Übel. Viele Fahrzeuge müssen nachgerüstet werden, damit sie überhaupt in den Besitz einer Feinstaubplakette kommen können. Und da in vielen Umweltzonen zwar momentan noch Fahrzeuge mit Plaketten aller Farben fahren dürfen, dies aber zukünftig immer mehr eingeschränkt werden wird, kommen viele Fahrzeughalter nicht umhin, sich ein anderes Fahrzeug zu kaufen, welches zum Erwerb einer grünen Feinstaubplakette berechtigt. Das gilt insbesondere für Fahrzeughalter, die in den Umweltzonen leben, aber auch für Fahrzeughalter, die von Berufs wegen täglich auf Deutschlands Straßen unterwegs sind.
Feinstaubplakette - Bußgeld
Wer nicht im Besitz einer Feinstaubplakette ist und dennoch in eine Umweltzone einfährt, muss mit einem Bußgeld von 40 Euro sowie einem Punkt in Flensburg rechnen. Bisher ist die Anzahl der Umweltzonen noch relativ übersichtlich, denn es gibt lediglich 12 Städte, die bisher zu Umweltzonen erklärt worden sind. Weitere 33 Umweltzonen sind jedoch in Planung, was bedeutet, dass ab dem Jahre 2010 insgesamt 45 Umweltzonen existieren werden. Zudem spricht man bisher von 46 weiteren drohenden Umweltzonen, das heißt, in diesen Gebieten ist die Belastung bedenklich hoch, sodass hier eventuell ebenfalls über die Errichtung von Umweltzonen nachgedacht werden wird.
Feinstaubplakette - bald viel mehr Umweltzonen
So würde es sich schließlich um insgesamt knapp einhundert Umweltzonen handeln, wer weiß, wie viele noch folgen werden. Spätestens dann wird wahrscheinlich auch die Pflicht zum Erwerb einer Feinstaubplakette bestehen, da sonst kaum mehr jemand von A nach B kommt. Bereits jetzt gibt es für bestimmte Fahrzeuge und gewisse Zeiträume Ausnahmeregelungen, nach denen die Fahrzeuge nicht zum führen einer Feinstaubplakette verpflichtet sind bzw. deren Fahrer erst nach einer gewissen Frist mit der Verhängung eines Bußgelds rechnen müssen.
Feinstaubplakette - Ausnahmeregelungen
Mit der Erweiterung der Umweltzonen wird es sicher auch immer mehr Ausnahmeregelungen geben, die von Stadt zu Stadt verschieden sind. So wird das Ganze mit der Zeit immer unübersichtlicher werden, sofern keine allgemein gültigen Regelungen eingeführt werden. Und ob dieser ganze Aufwand, der mit einer nicht geringen wirtschaftlichen Belastung verbunden ist, letztendlich tatsächlich zu einer Verbesserung der Luftqualität beiträgt, bleibt abzuwarten.